Kooperationen
Tierarzt oder Tierheilpraktiker?! Diese Frage sollte sich gar nicht erst stellen! – Zum Flyer des FNTHP
Beide Berufsgruppen haben ihre Daseinsberechtigung. Aus diesem Grund bin ich über die Zusammenarbeit mit meinen tierärztlichen Kollegen sehr dankbar.
Doch wann geht man eigentlich zum Tierheilpraktiker?
Als Tierheilpraktiker versuche ich die „Wurzel des Geschehens“ zu finden und genau dort anzusetzen. Es werden hierbei nicht die Symptome unterdrückt, sondern versucht den Grund des Ungleichgewichts des Organismus festzustellen. Hierbei nehme ich mir ausreichend Zeit, besuche Sie Zuhause und im gewohnten Umfeld, um das Stresslevel niedrig zu halten. Das Individuum steht im Vordergrund.
In meiner Praxis biete ich Ihnen an:
- eine möglichst angenehme, stressfreie Atmosphäre
- Zeit für Sie und Ihre Tiere
- Labordiagnostik
- ein Netzwerk von verschiedenen Kollegen, um die bestmögliche Behandlung für Ihr Tier zu gewährleisten
- ein Spektrum verschiedenster Naturheilverfahren mit wenigen Nebenwirkungen
- Termine nach Vereinbarungen, Wartezeiten entfallen
- transparente Kosten
Interessante Links zum Stöbern:
- Mein Fachverband: FNT Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker
- Barfshop für Hunde, Katzen, Frettchen
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- Wildtierhilfe Odenwald „Kobldhof“ – alles rund ums heimische Wildtier & Notfallversorgung
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- Orthopädische Hundebetten
- 24-stündiger tierärztlicher Notdienst
- Thomas Schreiber, Osteopath im Humanbereich
- Tolembo.de – Alles für Deinen Hund
- Tierheilpraktiker-Kollegin Yvonne Fischer
- Tierkommunikatorin Silke Seidel
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Gerne würde ich hierbei Herrn C Hinterseher, Tierarzt, chW, zu Wort kommen lassen:
„Der Tierarzt / Die Tierärztin und der Tierheilpraktiker / die Tierheilpraktikerin
Beide Berufgruppen haben sich zum Ziel gesetzt, Tiere aller Art bestmöglichst zu betreuen und zu versorgen.
Entgegen der allgemeinen Auffassung der Berufsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte der verschiedenen Bundesländer und auch des Heilberufe-Gesetzes ist die Zusammenarbeit zwischen beiden Berufsgruppen als grundsätzlich außerordentlich fruchtbar zu werten. Durch Verbindung tiermedizinischer und alternativ-tiermedizinischer, phytotherapeutischer, homöopathischer und vieler weiterer Kenntnisse gelingt es, den „Patienten in seiner Ganzheit“ zu behandeln.
Die Studierenden der Tiermedizin befassen sich in ihrem umfangreichen Studium u. a. mit der Pharmakologie – der Lehre der Arzneimittel. Zu diesem Zeitpunkt beschäftigt sich der Student insbesondere mit der Herkunft bestimmter Wirkstoffe, so etwa des Wirkstoffes Acetylsalicylsäure (Aspirin®). Dieser Wirkstoff ist in der Natur als Inhaltsstoff der Pflanze Salix vulgaris (Weide) zu finden. In der alternativmedizinischen Phytotherapie lassen sich Arzneipflanzen verschiedene Genese dem Patienten direkt verfüttern – insbesondere bei pflanzenfressenden Species wie Pferd und Rind ist das ein interessanter Zugewinn der praktischen Wirkstoff-Anwendung. Ein weiteres Beispiel in diesem Zusammenhang ist als spezifischer Hemmer des Enzyms Lipoxygenase (LOX), welches für chronische Schmerzprozesse im Körper verantwortlich ist, die Teufelskralle (Harpagophytum) zu nennen. Teufelskralle findet ihren Einsatz insbesondere bei arthrotischen Patienten. In der Humanmedizin ist dieses Phytotherapeutikum längst eingeführt und bewährt. Dieser ausschließlich in der Phytotherapie vorkommende Wirkstoff bleibt dem Student der Tiermedizin leider vorenthalten, obgleich es kein direkt vergleichbares synthetisches Medikament gibt.
Die Lernenden der Tierheilpraxis Ihrerseits erlangen während Ihrer Ausbildung sämtliche Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre. Ihnen wird vermittelt, an welcher Stelle Sie alternativ – in sinnvoller und wirkungsvoller Ergänzung zur Allopathie – helfen können und in welcher Situation (Notsituation) sie einen tierärztlichen Kollegen informieren bzw. hinzuziehen sollten. Kein gut ausgebildeter ‚Tierheilpraktiker wird bei dem Verdacht auf eine Magendrehung zögern, den Patienten in die Hände eines ärztlichen Kollegen zu überweisen !
Jede Berufsgruppe, ob Tierarzt oder Tierheilpraktiker, verfügt also über eigene besondere „Scills“ einerseits und über Grundkenntnisse der jeweils verwandten Berufsgruppe andererseits. Ein gemeinsames Miteinander birgt ausschließlich Vorteile für Besitzer und den tierischen Patienten.
Es soll nicht das Ziel sein, den Tierheilpraktiker oder Tierarzt erst dann aufzusuchen, wenn die jeweils „andere“ Berufsgruppe im Auge des Besitzers „versagt“ hat. Oft ist es der Gang der Dinge erst einen Tierheilpraktiker aufzusuchen, wenn der Tierarzt nicht mehr weiter weiß oder im Umkehrschluss keinen Tierarzt aufzusuchen, da ausschließlich der Tierheilpraxis Vertrauen geschenkt wird. Oft ist auch das für den Tierbesitzer grundsätzlich „interessantere Preis-Leistungs-Verhältnis“ der Tierheilpraxis ausschlaggebendes Argument…
Nichts spricht dagegen, dass sich Tierheilpraktiker und Tierarzt gegenseitig empfehlen. Welcher Tierarzt kennt sich schon mit der „Blutegel-Therapie“ aus ? Einem Tierheilpraktiker hingegen ist es untersagt operative Eingriffe durchzuführen. Die postoperative Narbenversorgung, die Betreuung des Wunddebridements hingegen könnte er – gut ausgebildet – jederzeit übernehmen.
Zusammenfassend ist es an der Zeit – im Jahre 2012 – mit alten Vorurteilen aufzuräumen und für scheinbar „Neues“ aufgeschlossen zu sein. In allen Berufsgruppen gibt es „Gute“ und „Schlechte“, „weiße und schwarze Schafe“. Die Zusammenarbeit von guten Tierärzten und guten Tierheilpraktikern hat sich in vielen namhaften Fällen bereits bewährt und wird sich künftig weiter ausbreiten und bewähren können.
Zu guter Letzt sind da Etliche, die im Anschluss Ihrer Ausbildung zum Tierheilpraktiker ein Studium der Tiermedizin aufnehmen und auch Etliche, die nach dem Studium – gewissermaßen ergänzend – eine Ausbildung zum Tierheilpraktiker absolvieren.
Gemeinsam können Tierheilpraktiker und Tierarzt zu einem nahezu unschlagbaren Team zusammen wachsen !!!“
C.Hinterseher, chW (c-hinterseher.de)